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Die unterzeichnende Person nimmt zur Kenntnis, dass sie im Rahmen der gesamten Dauer ihrer bezahlten und/oder ehrenamtlichen Tätigkeit für die Israelitische Cultusgemeinde Zürich (nachfolgend ICZ genannt) der strikten Geheimhaltung unterstellt ist.
Die Geheimhaltung verpflichtet zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten und Informationen, die ihrer Natur nach nicht öffentlich oder gemäss besonderen Vorschriften geheim zu halten sind.
Diese Vereinbarung bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeitsbeziehung zur ICZ gültig.
Die unterzeichnende Person verpflichtet sich im Rahmen ihrer Tätigkeit für die ICZ ausdrücklich:
Die für die Auftragserfüllung eingesetzten Personen und beigezogene Dritte (Ehrenamtliche, Subunternehmen und deren Angestellte etc.) sind über die Geheimhaltungsbestimmungen aufzuklären und gegebenenfalls schriftlich zu deren Einhaltung zu verpflichten.
Die unterzeichnende Person nimmt zur Kenntnis, dass eine Verletzung dieser Verpflichtung straf- und/oder zivilrechtliche Haftung begründen kann und bestätigt, dies zur Kenntnis genommen zu haben.