Feriensaldi ab 2017
Mail vom 7. Januar 2016:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Regelung bezüglich dem Übertrag von nicht bezogenen Ferien auf das folgende Jahr lautet gem. Organisationshauch (Personalreglement) Abs. 4.3. wie folgt:
„Die Ferien sind in der Regel im laufenden Jahr zu beziehen. Eine Übertragung von nicht bezogenen Ferien kann nach Absprache mit dem direkten Vorgesetzten maximal bis Ende März des darauffolgenden Jahres erfolgen.“
Dem wurde in der Vergangenheit nie nachgelebt und die Ferien wurde kumulativ auf ohne Verfall jeweils das nächste Jahr übertragen. Dies soll nun dahingehend wieder richtig gestellt werden, als dass per 30. März des jeweiligen Jahres die Feriensaldi des vorangehenden Jahres zu begleichen sind. Am jeweils 1. April wird ein noch vorhandener Saldo auf null gesetzt.
Erstmals tritt diese Regelung per 31. März 2017 für die Saldi vom 31. Dezember 2016 in Kraft.
Gruss
Frédéric