Wenn Sie unterstützungspflichtige Kinder haben, wofür Sie bei Ihrem Arbeitgeber *keine* Kinderzulagen beziehen, können Sie diese nachfolgend aufführen. Diese Informationen werden für die Bestätigung der abzugsberechtigten Kinder benötigt.
Weitere Informationen: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-fuer/versicherte/famz.html