Überblick
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Kaschrut – herausgegeben vom Rabbinat der ICZ.
⇒ Aktuelle Koscherliste (Stand: November 2022)
«Swiss Kosher»-App
Die neue «Swiss Kosher»-App erleichtert den täglichen Koscher-Einkauf und wird auf Deutsch, Französisch und Englisch angeboten. Sie ist für iPhone und Android verfügbar. Herausgeberin und Entwicklerin ist die Interessensgemeinschaft für koschere Lebensmittel IGfKL in Zusammenarbeit mit den Rabbinaten der orthodox geführten Einheitsgemeinden der Schweiz (Beth Din Schweiz).
Zum kostenlosen Download
⇒ Apple App Store (iPhone)
⇒ Google Play Store (Android)
Aktuelles

Koscher-Update vom 13.04.2022
Koscher-Update vom 13. April 2022
Betrifft verschiedene Produkte in Migros und Änderungen zu Brot in verschiedenen Kantonen.

Koscher-Update vom 07.02.2022
Koscher-Update vom 7. Februar 2022
Achtung: Betrifft Brot Graubünden, SG, Nordost-CH Coop : Es werden leider alle Coop-Brote von der Liste zurückgezogen bis auf Doppelbürli zu 180 g und der Bürlischild zu 360 g, welche weiterhin erlaubt sind.

Koscher-Update vom 19.07.2021
Koscher-Update vom 19. Juli 2021 (Brot)
Neu erlaubt: Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass die Rabbiner der Einheitsgemeinden in der Schweiz gemeinsam entschieden haben, alle in den Supermärkten erhältlichen Thunfischkonserven in Wasser oder pflanzlichem Öl ohne weitere Zusätze ausser Salz zu erlauben.
Zeichen

E-Nummern
Durch die Verwendung der E-Nummern wird die Kontrolle der Inhalte einerseits etwas leichter, andererseits geben die E-Nummern nur Information über die verwendete Substanzen, nicht aber über deren Ursprung.
Die E-Nummern machen keine Aussage über den Herstellungsprozess der Lebensmittel. Es besteht somit keine Garantie, dass nicht auf der gleichen Anlage unkoschere Lebensmittel ohne eine der Kaschrut genügenden Reinigung hergestellt werden. Zudem ist es so, dass gemäss dem Lebensmittelgesetz nicht alle Zusätze deklariert werden müssen, die jedoch nach der Halacha verboten sein können. Deshalb können die Angaben auf der Verpackung nicht verbindlich sein.
Die Regel der E-Nummern ist wie folgt:
- E 100-180 sind Farbstoffe
- E 200-297 sind Konservierungsmittel
- E 300-385 sind Antioxidanten
- E 400-466 sind Emulgatoren und Stabilisatoren
- E 470-499 sind Fette
- E 500-599 sind Mineralien und deren Verbindungen
- E 600-1’000 sind andere Produkte.
Folgende E-Nummern beziehen sich auf Substanzen, die meistens nicht erlaubt werden können.
Nicht erlaubt
Auch andere E-Nummern können verbotene Ausgangsmaterialien enthalten. Viele oben erwähnte E-Nummern können auch speziell koscher fabriziert werden. Deshalb können sie auch in Koscher-Produkten, die unter Aufsicht produziert werden, vorkommen.
Vom gesundheitlichen Standpunkt aus sollen die folgenden E-Nummern mögIichst vermieden werden.
Möglichst vermeiden
Der koschere Fisch
Welcher Fisch ist nun koscher, welcher nicht? Hier finden Sie die Liste der koscheren und nicht-koscheren Fische in 4 Sprachen plus jeweils die lateinische Bezeichnung:
(aktualisiert: 03.05.2019)